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Sehr lesenwert: Bundesrichter Thomas Fischer zum Holocaust

Ich zitiere mal wieder. Prägnanter, sprachgewaltiger und treffender als durch den Bundesrichter Thomas Fischer lässt sich der Holocaust nicht in einem Absatz zusammenfassen: "Die Bedeutung [der "Auschwitzlüge"] kann nur verstehen, wer die Terminologie und Symbolik des Holocaust kennt, also des zwischen 1933 und 1945 unternommenen Versuchs des deutschen Staats und der deutschen Bevölkerung, unter der Anleitung einer unendlichen Vielzahl von größten, großen, mittelgroßen und klitzekleinen "Führern" (von was auch immer), die Gesamtpopulation der in Europa lebenden Juden zu ermorden. Oder sagen wir: Zu vernichten, auszulöschen, zu entmaterialisieren. Nun: Das haben andere auch schon verlangt oder versucht. Aber die Methode, in der wir völkisch integrierten Deutschen an die Sache herangegangen sind, war besonders. Sie zeigte, dass der aus zahllosen Ethnien herausgemendelte Deutsche des 20. Jahrhunderts wirklich schnell lernt und Erfahrungen akkurat umsetzt, und

Sehr lesenswert: Bundesrichter Fischer zur Praxis der Revisionsentscheidungen am BGH

Liebe Leser, wer einmal die Gelegenheit hatte, in die Arbeitswirklichkeit deutscher Gerichte hineinzuschauen, der muss sie einfach mögen: Die wöchentliche Kolumne des sprachmächtigen Bundesrichters Thomas Fischer in der ZEIT. Ich liebe es einfach, wie er es schafft, den Kollegen in wenigen Worten und so hinreichend verklausuliert, dass es nicht gleich auffällt, um die Ohren zu knallen, dass ihre geübte und so vehement gegen jegliche Veränderung verteidigte Arbeitsweise mindestens rechts-, ja wenn nicht gar verfassungswidrig ist. Ein Beispiel? Hier: "Das "Vier-Augen"-Prinzip ist daher selbstverständlich keine Erhöhung der Sicherheit, sondern eine eklatante Beschneidung der Kognitionsmöglichkeit von fünf Fünftel auf zwei Fünftel. Die Verwendung des Worts an dieser Stelle ist ein schönes Beispiel für sprachliche Verkommenheit, mit welcher ein eklatanter Mangel euphemistisch in sein Gegenteil umgedeutet wird." Andererseits tut es ganz gut zu wissen, dass auch

Es ist nicht alles gut und mal wieder sagt es jemand.

Manchmal tut es einfach gut, solche wahren Worte aus dem "Munde" eines anderen zu hören bzw. zu lesen. Es ist ganz sicher nicht alles gut in der Rechtsprechung deutscher Gerichte, nur fällt es nach wie vor nicht sonderlich auf, weil es ja immer nur Einzelfälle sind. Nun hat sich auch jemand dazu geäußert, dessen Stimme vielleicht ein bisschen Gewicht hat: [...] Dann lesen wir: Es könne hier zwar ein Rechtsfehler vorliegen. Es könne auch manches falsch sein, was bisher entschieden wurde. Das könne aber hier dahinstehen, denn das Urteil beruhe nicht auf dem möglichen Fehler. Denn die Strafe "passe" schon aus anderen Gründen. Ja, so kann man es machen. Manche meinen, das sei die hohe Kunst stromlinienförmiger, also schneller und "effektiver" Revisionsrechtsprechung. Andere, auch ich selbst, sehen das anders. [...] Nachzulesen in der stets sehr lesenswerten Kolummne des Vorsitzenden Richters am BGH Thomas Fischer in der ZEIT: "Fischer im Recht"

Brandenburg...

Nun, Ihr erinnert Euch, dass ich hier über den ehemaligen Justizminister des Landes Brandenburg berichtet habe, der inzwischen rechtskräftig wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und falscher eidesstattlicher Versicherung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung verurteilt wurde. In der losen Folge "Was wurde eigentlich aus...?" der ehemaligen Minister des Landes Brandenburg folgt heute Neues zum ehemaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Fürniß. Dieser hatte sich in seiner Zeit als Wirtschaftsminister dadurch hervorgetan, dass er sich privat von einem saudischen Scheich sponsern ließ, dessen Nachbaremirat rein zufällig gleichzeitig in Frankfurt/Oder eine Chipfabrik bauen wollte. Klingt eher nach James Bond als nach Brandenburg, oder...? Nun, es kam, wie es kommen musste. Es flossen Fördergelder in den Bau der Chipfabrik, der angebliche Investor sprang ab oder existierte nie, man untersuchte die Verflechtungen näher, stieß auf den Privatkredit des Herrn

Edathy

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Ich habe mich ja lange zurückgehalten, weil mich das Verfahren einfach nicht interessiert hat, aber jetzt kann ich nicht mehr anders: Was die Justiz sich da geleistet hat, ist kaum zu rechtfertigen. Sowohl das Ansehen der Justiz (so denn überhaupt existent...), als auch das Vertrauen der Bürger, als auch das Vertrauen der Strafverteidiger und sämtlicher Staatsrechtler dürfte auf Jahre hin beschädigt sein. Nun könnte man ja den alten Amtsrichterspruch bringen, dass das Ergebnis schon stimmen muss, wenn keiner damit zufrieden ist, aber in dieser Sache ist er doch wohl anders: Was hätte denn dagegen gesprochen, wenn das Gericht mit allen Beteiligten nicht bloß über das "angebliche Geständnis" und seinen technokratischen Ablauf verhandelt hätte, sondern über echte Maßnahmen und Hilfen für den Angeklagten, wie z.B. die Teilnahme an dem Pädophilen-Hi lfe-Projekt der Charité Berlin https://www.kein-taeter-werden.de/ Also über die Folgen der vorgeworfenen Tat selbst, was ja eig

Einige Gedanken zu dem furchtbaren Terroranschlag auf "Charlie Hebdo":

Ein paar Gedanken zu dem furchtbaren Terroranschlag auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo". Vorab: Ich begrüße ausdrücklich, dass mehr und mehr Politiker, Bürger und Medien erkennen, dass Freiheit und vor allem Meinungsfreiheit nicht selbstverständlich sind und vor allen Angriffen geschützt werden müssen. Und - so zynisch das auch klingt - ist es fast ein Glücksfall in all dem Unglück, dass zwei der Helden oder tragischen Opfer, nämlich der getötete Hilfspolizist in Paris und der junge Supermarktangestellte, der Kunden im Kühlhaus versteckte, voll in die Gesellschaft integrierte Muslime waren. Das macht es den ewig Gestrigen und Verblendeten (unter anderem den Pegidas etc.) deutlich schwerer, die Terroranschläge irgendwie ausländerfeindlich zu instrumentalisieren. Wer noch Hilfe bei der Differenzerung braucht, mag hier bei Twitter , hier bei Twitter , hier bei der Rhein Zeitung  und hier beim Guardian weiter lesen (oder auch nur die Bildchen anschauen, das hilft schon): A