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Loveparade 2010 - Oh je...

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© Arne Müseler / arne-mueseler.de / CC-BY-SA-3.0 Ich mache es kurz: Die Ablehnung der Eröffnung des Loveparade-Verfahrens durch das Landgericht Duisburg am 05.04.2016 ist eine Katastrophe in der moralischen Wirkung auf die Opfer und ihre Angehörigen. Darüber hinaus beschädigt es das Ansehen der Justiz und das Vertrauen in sie in einem Maße, dass man sich zu schämen beginnt. Die Entscheidung ist aber auch juristisch dermaßen zum Greifen falsch, dass es einem schon fast entgegen schreit. Ich beteilige mich ja normalerweise nicht an Kollegenschelte, aber zu diesem Thema werden in den nächsten Tagen und Wochen sicher so viele falsche Rechtsansichten hinausposaunt werden, dass ein paar Anmerkungen sein müssen. Zugegeben, §§ 202-204 StPO sind ein extremes Spezialgebiet, welches nur selten eine Rolle spielt. Und ja, ein Gericht macht sich befangen, wenn es erst die Tatsachen selbst ermittelt, die die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung begründen. Dann verh...