Im Ernst?

Zitat aus dem "Thema des Tages" der LTO vom 10.05.2016, siehe hier:
AG München zu Angriff auf Grapscher: Die Staatsanwaltschaft München hatte ein amerikanisches Au-Pair-Mädchen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, nachdem es auf dem Oktoberfest einen jungen Niederbayern mit einem Maßkrug niedergeschlagen hatte. Nach Darstellung des Spiegels (Gisela Friedrichsen) wollte der Mann mit der Frau anbandeln, doch sie wendete sich ab. Später bespritzten sie sich mit Bier. Nun hob der Mann den Dirndl-Rock der Frau bis zur Taille hoch. Daraufhin ohrfeigte sie ihn. Der Mann stieß die Frau anschließend nach vorn, so dass sie über den Tisch schlidderte und auf einem anderen Mann landete, der sich auch an ihr zu schaffen machte. Daraufhin nahm sie einen Maßkrug und schwang ihn gegen den ersten Niederbayern, der mit einer Platzwunde am Kopf zu Boden ging. Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen die Frau gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.000 Euro ein.


Jaja, der arme, wehrlose "junge Niederbayer".Ich hoffe doch sehr, dass da irgend jemand im Laufe des Verfahrens zumindest über Putativnotwehr wenigstens mal nachgedacht hat, vom Rest ganz zu schweigen. Aber § 153a StPO klingt ja immerhin nach fairer Lösung, und vielleicht gelten auf dem Oktoberfest doch andere Regeln...


Aber ob das das richtige Signal ist? Wehren darfst Du Dich schon, aber bitte nicht zu heftig? Ist das der Notwehrgedanke des StGB?

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Mehr Linke? Oder Rechte? Ich bin verwirrt...

Praxis der Strafprozessordnung: Videovernehmung - BGH 3 StR 84/16

Loveparade 2010 - Oh je...