Verkommene politische Sitten?

Der politisch Intesssierte Laie (ich jedenfalls) fragt sich bisweilen, wie verkommen die Sitten in der Politik inzwischen zu sein scheinen. Insbesondere mit der Frage, ob jemand in seinem Amt - aus welchen Gründen auch immer - "beschädigt" ist, wird nach meiner Auffassung sehr leichtfertig um sich geworfen. Woran liegt das? Fehlt inzwischen völlig das Bewußtsein für die Verwantwortung, während der politische Tageserfolg (= die Schlagzeile in den Medien) alles ist? Schlechte Presse scheint ja tatsächlich besser zu sein als gar keine...

Oder haben alle die Erfahrung gemacht, dass die Gegenseite so an den Ämtern klebt, dass sie mit eigenen hemmungslosen Übertreibungen daraus vertrieben werden muss?

Konkretes Beispiel: Nun ermittelt die Potsdamer Staatsanwaltschaft gegen einen Ex-Minister wegen falscher eidesstattlicher Versicherung. Ob zu recht oder nicht, sei hier dahingestellt. Daraus aber eine Beschädigung des Ministerpräsidenten (=andere Person) zu konstruieren, um dann auf dessen ramponierten Ruf hinzuweisen und wohlmöglich gleich noch seinen Rücktritt zu fordern, ist doch selbst dann mehr als schäbig, wenn es sich um zwei "Freunde und Weggefährten" handelt.

Der Jurist übrigens findet in dem bisher bekannt gewordenen Sachverhalt eine Menge Anregungen für eine erneute Diskussion um Beweisverbote. Bei den Steuersünder-CDs war ja noch jeder dafür, dass diese uneingeschränkt verwertet werden konnten (bis auf die Steuersünder...).

Ob das auch noch gilt, wenn private E-Mails von einem gestohlenen Computer als "Zufallsfunde" verwertet werden sollen, dürfte schon zweifelhaft sein. Wenn Herr Speer die E-Mails als "Tagebucheintrag" gekennzeichnet hätte, wäre die Wertung ganz klar (BVerfG 2 BvR 1062/87). So aber kann man sich trefflich darüber streiten, ob die Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse verwerten dürfen, die ihnen der Dieb oder Hehler der Information anonym zuspielen. Der "Fruit of the poisonous Tree"-Grundsatz (vgl. Nardone gegen USA, Entscheidung vom 11. Dezember 1939) gilt zwar in der deutschen Strafprozeßordnung nicht, Beweisverwertungsverbote sind aber auch bei uns nicht unbekannt.

Was meint der Rest der Welt?

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