Empört Euch - und holt Euch das Geld zurück!

Nun ist es doch passiert. Das Bundespräsidialamt hat dem zurückgetretenen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff den sogenannten Ehrensold bewilligt.

Dass aber für das ganze Spektakel am Schluss der Steuerzahler aufkommt, stößt doch deutlich auf.

Aus gegebenem Anlass daher einige rechtliche Gedanken dazu:

1. Zunächst zu der Frage, ob das Bundespräsidialamt dafür überhaupt zuständig ist. Entgegen aller bekannten Pressemitteilungen begründet sich die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Entscheidung nicht eindeutig, sondern nur aus einer Fußnote (amtliche Anmerkung) in der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung. Dort heißt es in Anlage 1, Anmerkung 8:

"[Amtl. Anm.:] Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten verbleibt beim Bundespräsidialamt."

Das Bundespräsidenten-Ruhebezügegesetz, welches den Ehrensold regelt, sagt zur Zuständigkeit nur aus, dass die "die für die Bundesbeamten geltenden beihilfe- und versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden" sind. Daraus wird wohl allgemein gefolgert, dass das Bundespräsidialamt als oberste Dienstbehörde des Bundespräsidenten (ist es das überhaupt?) für die Versorgung zuständig ist, so dass die oben zitierte Anmerkung wohl meint, nur den allgemeinen Rechtszustand wiederzugeben.

Nun ja, man wird wohl am Schluss feststellen müssen, dass es ja irgendeiner sein muss, der darüber entscheidet, und dass das Bundespräsidialamt jedenfalls nicht der ganz Falsche ist, aber eine eindeutige Rechtslage sieht für mich anders aus...

2. Aber noch etwas ganz anderes: Die Staatsanwaltschaft glaubt Herrn Wulff seine bisherigen Einlassungen offensichtlich nicht in vollem Umfang (mal vorsichtig ausgedrückt).

Das tut sie meiner Ansicht nach auch aus gutem Grund nicht, denn wer öfters näheren Einblick in Wirtschaftsstrafsachen hatte, wird bestätigen können, dass es immer wieder erstaunlich ist, dass angeblich alle inkriminierten und entlastenden Geldgeschäfte in bar abgewickelt werden. Dabei gibt es doch inzwischen so schön einfache Mittel der elektronischen Abwicklung von Geldgeschäften, die die Betroffenen auch fleißig nutzen - nur eben erstaunlicherweise dann nicht, wenn es kritisch wird oder gelogen ist.

Dann wäre es aber nur konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft den Ehrensold - oder einen Teil davon -  zugunsten der Staatskasse pfänden ließe. Die passende Rechtsgrundlage gibt es bereits, sie findet sich in §§ 111b Abs. 2, Abs. 5; 111d StPO. Einzige Voraussetzung ist, dass der arrestierte Betrag später wahrscheinlich für verfallen erklärt werden wird und dass gegen den Beschuldigten ein (einfacher) Tatverdacht besteht. Beides dürfte derzeit vorliegen.

Also, liebe Staatsanwaltschaft Hannover, holt Euch das Geld!

3. Aus meiner Sicht wäre es für Herrn Wulff allerdings nur konsequent, den Ehrensold erst gar nicht anzunehmen...
Ich will mich über diese Affäre, die - wie ich meine - den (Klein-)Geisteszustand unseres Landes auf allen Seiten vortrefflich aufzeigt, eigentlich gar nicht weiter auslassen und habe das auch in der Vergangenheit aus guten Gründen nicht getan.

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