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Es werden Posts vom Februar, 2012 angezeigt.

Empört Euch - und holt Euch das Geld zurück!

Nun ist es doch passiert. Das Bundespräsidialamt hat dem zurückgetretenen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff den sogenannten Ehrensold bewilligt. Dass aber für das ganze Spektakel am Schluss der Steuerzahler aufkommt, stößt doch deutlich auf. Aus gegebenem Anlass daher einige rechtliche Gedanken dazu: 1. Zunächst zu der Frage, ob das Bundespräsidialamt dafür überhaupt zuständig ist. Entgegen aller bekannten Pressemitteilungen begründet sich die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Entscheidung nicht eindeutig, sondern nur aus einer Fußnote (amtliche Anmerkung) in der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung. Dort heißt es in Anlage 1, Anmerkung 8: "[Amtl. Anm.:] Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten verbleibt beim Bundespräsidialamt." Das Bundespräsidenten-Ruhebezügegesetz, welches den Ehrensold regelt, sagt zur Zuständigkeit nur aus, dass die "die für die Bundesbe