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Brandenburg...

Immer wieder und nicht zuletzt im Bereich des Strafrechts wird deutlich, dass das Land Brandenburg über manche Besonderheit verfügt, die es möglicherweise von anderen, gewöhnlichen Bundesländern deutlich unterscheidet. Nicht nur bei den Spitznamen mussten die Brandenburger seit jeher viel Hohn und Spott über sich ergehen lassen: kleine DDR, märkische Streusandbüchse, Speckgürtel, Junkerland, JWD, und zuletzt der großartige Rainald Grebe „Nimm Essen mit, wir fahren nach Brandenburg“. Hinzu kommt, dass das Land im Ländervergleich nicht besonders rosig aufgestellt ist. Die Bedeutung der Landwirtschaft hat immer mehr abgenommen, die Kaufkraft ist und bleibt gering, die Bevölkerung altert, besser Qualifizierte wandern in Massen ab und die wenigen hoffnungsvollen Großprojekte haben sich größtenteils als Luftnummern beziehungsweise Geldgräber erwiesen (als Stichwörter seien nur Cargolifter, Flughafen und Solarzellenfabrik zu nennen). Schließlich hat das Land - und hier besonders die St

Empört Euch - und holt Euch das Geld zurück!

Nun ist es doch passiert. Das Bundespräsidialamt hat dem zurückgetretenen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff den sogenannten Ehrensold bewilligt. Dass aber für das ganze Spektakel am Schluss der Steuerzahler aufkommt, stößt doch deutlich auf. Aus gegebenem Anlass daher einige rechtliche Gedanken dazu: 1. Zunächst zu der Frage, ob das Bundespräsidialamt dafür überhaupt zuständig ist. Entgegen aller bekannten Pressemitteilungen begründet sich die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Entscheidung nicht eindeutig, sondern nur aus einer Fußnote (amtliche Anmerkung) in der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung. Dort heißt es in Anlage 1, Anmerkung 8: "[Amtl. Anm.:] Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten verbleibt beim Bundespräsidialamt." Das Bundespräsidenten-Ruhebezügegesetz, welches den Ehrensold regelt, sagt zur Zuständigkeit nur aus, dass die "die für die Bundesbe